Die gläserne Familie

„Welche Mutter weiß denn schon, dass das Jugendamt vom Gericht verständigt wird, sobald ein Scheidungsantrag eingereicht wird?“ In dem Moment, wo Kinder da sind, ist eine Scheidung keine reine Formalität, wie manche glauben. „Deine Familie wird zu einem Fall, der von einem riesigen Behördenapparat durchleuchtet wird“, sagt die 40jährige Stella. Als sie vor das Familiengericht musste, hatte sie keine Ahnung, dass sie und ihre Kinder bald eine gläserne Familie sein würden.

Stellas früherer Ehemann hatte die Familie verlassen, als die Kinder ein und drei Jahre alt waren. Er fühlte sich von seiner Frau vernachlässigt, die mit den beiden Kleinkindern rund um die Uhr beschäftigt war. Kurz nach der Geburt der zweiten Tochter fing er eine Affäre an und zog zu seiner Geliebten. Stella hoffte noch eine Weile, er würde wieder zu seiner Familie zurückkehren. Da wurde die andere Frau ebenfalls schwanger. Die Scheidung wurde eingereicht.
 

„Obwohl er sich vorher nie um die Kinder gekümmert hatte, bestand er vor Gericht darauf, die Kinder jedes zweite Wochenende zu sich und der anderen Frau zu holen“, erzählt Stella. Die Kinder wollten dort aber nicht übernachten. Ihr vertrautes Zuhause war bei der Mutter. Doch mit Besuchen ohne Übernachtung wollte sich der Vater nicht zufrieden geben.

 

Die Familie wird durchleuchtet 

Der Richter beantragte ein Sachverständigengutachten. „Ich dachte, da kommt jetzt ein fachkundiger Familienpsychologe und hilft uns. Stattdessen wurde ich zum Erstgespräch fast vorgeladen. Ich bekam einen Termin ohne vorherige Rücksprache mit mir. Den musste ich verschieben, da ich an dem Tag keine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder hatte. Am Telefon wurde der Mann gleich unhöflich und herrschte mich an, ich hätte eine Mitwirkungspflicht. Wenn ich der nicht nachkomme, müsse er dem Gericht mitteilen, dass ich nicht kooperiere. Das sähe nicht gut aus für mich.“ Stella ging also schon ziemlich zurechtgestutzt zu dem Erstgespräch. Statt nach der aktuellen Familiensituation zu fragen, wurde sie bis ins Detail über ihre eigene Kindheit ausgefragt. „Dann kamen noch ganz intime Fragen zu meiner Ehe, zur Geburt meiner Kinder, wie lange ich gestillt hätte. Auch über die Kinder wollte er alles haarklein wissen, obwohl mit den Kindern immer alles völlig in Ordnung war. Ich fand das unerhört, machte aber mit, weil ich dachte, ich wäre dazu verpflichtet.“

 

Ein neuer Fall fürs Jugendamt

Im gleichen Zeitraum bekamen Stella und ihre Kinder Besuch von einer Jugendamtsmitarbeiterin. Auch sie „schnüffelte“ in der Wohnung herum und wollte Dinge wissen, die sie eigentlich gar nichts angingen. Aber das war noch lange nicht alles. "Später wurde mir klar, dass alles, was ich erzählt hatte, von diesen Leuten in ihre Akten geschrieben wurde. Das stimmte zum Teil gar nicht mit dem überein, was ich gesagt hatte. Das Schlimmste war, dass nun all diese ganz privaten Dinge öffentlich wurden. Sie waren im Gutachten zu lesen. Darin standen dann auch noch die Sachen, die mein Exmann erzählt hatte. Das Gutachten kam in die Gerichtsakte. Rechtsanwälte und Richter lasen es. Die Beisitzerin hörte und schrieb alles mit. Im Gerichtsaal waren der Gutachter und eine völlig fremde Person vom Jugendamt mit anwesend. Alle redeten über unsere ganz privaten Angelegenheiten, ohne uns jemals wirklich gekannt zu haben. Ich fühlte mich wie am Pranger und total bloß gestellt. Es war so demütigend.“ Stella ist bei der Erinnerung daran immer noch tief betroffen. „Eigentlich sind Familienrechtsverfahren nicht öffentlich. Inzwischen weiß ich auch, dass diese fremden Personen, also die Mitarbeiter vom Jugendamt und der Gutachter, gar keine Verfahrensbeteiligten sind und nichts in unserer Verhandlung zu suchen gehabt hätten.“ 

Undurchsichtiger Datentransfer
Durch eine Akteneinsicht, die Stella mit ihrem Rechtsanwalt machte, entdeckte sie, dass ihre ganz privaten Daten zwischen den Institutionen hin und her gereicht worden waren, ohne die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten. Ihr Gutachten, Anwaltschreiben und Beschlüsse lagen plötzlich in der Akte des Jugendamts. „Gutachten, Schriftsätze und Beschlüsse hätten ohne Einwilligung beispielsweise nicht vom Gericht ans Jugendamt weitergegeben werden dürfen.“ Stella schüttelt den Kopf. „Mein Anwalt erkundigte sich beim Landesdatenschutzbeauftragten. Wir fanden heraus, dass viele Verletzungen äußerst schützenswerter, sogenannter personenbezogener Daten passiert sind. Dieser unerlaubten Datenübermittlung hätte ich widersprechen können.“
 
Wie diese Datenschutzverletzungen verhindert werden können und was zu tun ist, darüber informiert sich Stella jetzt. „Damals war ich einfach noch so verletzt und völlig damit beschäftigt, mein Leben mit den Kindern wieder aufzubauen. Ich hätte an so was gar nicht gedacht. Aber ich spürte, dass es nicht in Ordnung ist. Am besten wäre es gewesen, ich hätte diese unnötigen Datenerhebungen, so nennt man die Ausfragerei, gar nicht erst mitgemacht. Die privaten Dinge aus meiner eigenen Kindheit, über meine Geburten, über meine Kinder sind geschützt“, erklärt Stella. „Danach ist man immer klüger. Wenigstens kann man nach Abschluss des Gerichtsverfahrens beantragen, dass die Jugendamtsakte gelöscht wird“, fügt sie noch hinzu. 

Die Namen wurden von der Redaktion geändert. UF/Fotos: CG 
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