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Teilnahmebedingungen für für das Wundergewinnspiel und das Online-Frühjahrskurgewinnspiel im Mütterblitz

Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen im Mütterblitz, Ursula Fournier, und deren Durchführung richten sich nach folgenden Bestimmungen:
  1. Die Teilnahme kann ausschließlich online per E- Mail erfolgen.
  2. Die Gewinnspiele im Mütterblitz werden mit verschiedenen Kooperationspartnern durchgeführt. Die Preise werden von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt. Mütterblitz verfügt nur über die von ihnen gestifteten Preise und verpflichtet sich nicht zu einer eigenen Leistung.
  3. Zur Teilnahme an den Gewinnspielen sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland berechtigt.
  4. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Redaktion Mütterblitz und deren Familienangehörige.
  5. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
  6. Die Gewinnspiele beginnen am 1. Februar 2010, 00 Uhr MEZ, und enden am 31. März 2010, 24 Uhr MEZ.
  7. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit ihrer Angaben, insbesondere ihrer Email-Adresse, selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail.
  8. Die von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Preise werden unter den Teilnehmern, deren Antwort richtig war, verlost.
  9. Die Gewinner erklären ihr Einverständnis, dass ihr Name auf www.muetterblitz.de veröffentlicht wird. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Mütterblitz ist berechtigt, die Daten der Gewinner an den jeweiligen Kooperationspartner herauszugeben, um den Versand der Gewinne zu ermöglichen. Die Gewinner werden von Mütterblitz schriftlich per E-Mail benachrichtigt.
  10. Mütterblitz übernimmt keine Haftung für Versäumnisse der Unternehmen, welche die Gewinne zur Verfügung stellen, noch für sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Gewinns, sowie für mögliche technische Schwierigkeiten (zum Beispiel Viren im Computersystem), welche die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten, soweit diese unvorhersehbar und nicht angemessen sind.
  11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: 01. 02.2010